Basis für eine kostenlose Arbeitsvermittlung sind die von der Agenturen für Arbeit sowie Jobcenter zur Verfügung stehenden Vermittlungsgutscheine.
Jeder Arbeitssuchende (ALG I) ab 8 Wochen Arbeitslosigkeit hat Anspruch auf diesen kostenlosen Vermittlungsgutschein.
Beantragt wird dieser Vermittlungsgutschein bei Ihrem Arbeitsberater in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
Jedem Arbeitssuchenden (ALG II) kann dieser kostenlose Vermittlungsgutschein von seinem zuständigen Jobcenter ausgestellt werden.
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